Mitgliedsbeitrag (Stand: Dezember 2023)
|
monatlich |
jährlich |
Vorschulkinder |
7,50 € |
90,00 € |
Schüler / Studenten / Auszubildende |
10,00 € |
120,00 € |
Ermä&szuml;igt / Rentner / Pensionäre |
10,0 € |
120,00 € |
Erwachsene |
15,00 € |
180,00 € |
Familien |
28,00 € |
336,00 € |
1 Erwachsener mit 1 Schüler |
22,00 € |
264,00 € |
1 Erwachsener mit 2 Schüler |
29,00 € |
348,00 € |
2 Erwachsener mit 1 Schüler |
35,00 € |
420,00 € |
2 Erwachsener mit 2 Schüler |
40,00 € |
480,00 € |
Aufnahmebeitrag
Vorschulkinder, Schüler, Studenten, Azubis |
5,00 € |
Ermäßigt, Erwachsene, Rentner, Pensionäre |
10,00 € |
Familien + 1 Schüler |
25,00 € |
Familien + 2 Schüler |
30,00 € |
Definition
Vorschulkinder: |
Sind alle Personen bis zum Eintritt in die Grundschule. |
Schüler: |
Sind alle Personen, die den ersten Schulabschluss anstreben und jünger als 20 Jahre sind. Dazu zählen Mitglieder von
Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und berufsorientierten Oberschulen. |
Studenten: |
Studenten sind Personen, die an einer Universität oder Fachhochschule studieren. |
Auszubildende: |
Sind alle Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden. |
Rentner / Pensionäre: |
Sind alle Personen, die nicht mehr überwiegend erwerbstätig sind und eine Altersrente oder eine Pension beziehen. |
Ermäßigt: |
Sind alle Personen ohne Arbeitseinkommen. Dazu zählen Auszubildende, Studenten, Personen, die eine Schule besuchen und nicht
als Schüler zählen (z.B. 2.Bildungsweg), Wehrdienstleistende, Arbeitslose und Rentner, soziale Härtefälle (Antrag
an Abteilungsleitung erfoderlich). |
Erwachsene: |
Sind alle Personen mit Arbeitseinkommen. |
Familien: |
Sind 2 Personen, die in einer Lebensgemeinschaft leben. |
Festlegungen zur Beitragsordnung
- Der Beitrag ist halbjährlich im Voraus zu zahlen.
- Die Beitragspflicht beginnt mit dem der Aufnahme folgenden Monat.
- Die Beitragspflicht endet mit dem Austritt aus der SG zu, 30.06 bzw. 31.12
- Beitragsänderungen (z.B. bei Einschulung, Schulabschluss, Eintritt ins Rentenalter,Änderung im Beschäftigungsverhältnis) werden im Folgemonat wirksam.
- Der Beitrag enthält alle Abgaben an Kreissportbund, Landessportbund und Fachverband.
- Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Die Beitragsordnung als PDF Herunterladen oder ansehen: Beitragsordnung
Die Satzung des Vereins als PDF Herunterladen oder ansehen: Satzung